BF2 bzw. BF3 ist ein Kürzel und steht für "Begleitfahrzeug der zweiten bzw. dritten Generation".
Diese Fahrzeuge werden benötigt, um Großraum- u. Schwertransporte, die in der Bundesrepublik
Deutschland unterwegs sind, abzusichern.Für BF2-Fahrzeuge reicht es, wenn sie mit Rundumleuchten
und einem Funkgerät ausgestattet sind,
dies ist die einfachste Variante der Transportbegleitung.
BF3-Fahrzeuge hingegen sind viel umfangreicher ausgestattet. Die Ausrüstung richtet sich nach der
RGST 1992 (Richtlinien fürr Großraum- und Schwertransporte). Welche Begleitfahrzeugvariante für den Transport erforderlich ist, legen die Genehmigungsbehörden vor jedem Transport fest.
Begleitfahrzeuge der Klasse 3 mit Wechselverkehrszeichen
Diese Fahrzeuge müssen wie folgt ausgerüstet sein:

Wechselverkehrszeichen-Anlage, klappbar als Dach- oder Heckaufsatz zum rückwärtigen
Abstrahlen der
StVO-Zeichen 101, 276, 277 mit integrierten Leuchten für gelbes Blink- oder Blitzlicht
rot-weiß schraffierte, retroreflektierende, die Wechselverkehrszeichen-Anlage einschließende
Fahrzeug-Rückfront in Folie Typ 2
klappbares oder abnehmbares Schild mit Aufdruck "SCHWERTRANSPORT" (schwarze Schrift
auf weißem Grund), welches unterhalb der Fenster platziert werden muss
1 Feuerlöscher 6 kg
1 zusätzliches Handfunkgerät
5 Leitkegel-Zeichen 610 StVO (Lübecker Hüte)
4 beidseitig wirkende Blitzleuchten
2 Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumleuchten) nach § 52 Abs. 4 StVZO
4 aufstellbare Ständer Zeichen 101 StVO Kantenlänge 600 mm
2 Warnflaggen rot-weiß
1 Warnweste
Mobiltelefon (wahlweise im Begleitfahrzeug oder im Großraum- bzw. Schwertransport)
1 Schalttafel zum Bedienen der WVZ-Anlage durch das Fahrpersonal mit Rückmeldung der Funktionen
und der Funktionstüchtigkeit der Anlage, wobei die Schaltung, selbst die Umschaltung von Haupt- und
Nebenlampe, einen Dämmerungsschalter sowie eine Verstümmelungsautomatik beinhalten muss.
1 Höhenmessgerät
1 Maßband (mindestens 20 Meter)
Der Fahrer eines BF3-Fahrzeuges muss im Besitz eines gültigen Berechtigungsausweises sein, den er
durch die BSK (Bundesfachgruppe für Schwertransporte und Kranarbeiten) nach der Teilnahme eines
2tägigen Kurses bekommt und der für die Dauer von 2 Jahren gültig ist. Nach Ablauf der 2 Jahre ist der
Ausweis durch die BSK zu verlängern, wobei man an einer 1-tägigen Nachschulung teilnehmen muss.